Professor für Rechtsmedizin, Forschungsschwerpunkte: Forensik, forensische Bildgebung, Obduktion, Gewaltopfer, Drogentod, Untersuchung archäologischer Funde
Corona-Pandemie
Klaus Püschel vertrat von Beginn der Pandemie an die Ansicht, dass in Hamburg bisher (April 2020) kein einziger Mensch an dem Virus verstorben sein, der nicht vorerkrankt war, die Maßnahmen in keinem Verhältnis zur Gefährlichkeit des Virus stehen, es keine Erhöhung der Sterblichkeit geben wird und keinen Grund für Todesangst. Dann (Mai 2020) lobte er die Politiker für die guten und rechtzeitigen Entscheidungen und dass der Politik der Umgang mit der Pandemie gut gelungen sei. Er empfahl, mit dem Risiko einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus rational umzugehen und als eine von vielen Gefahren und Krankheiten, dies im Leben gibt, einzuordnen.
In Folge der Zusammenarbeit zwischen Klaus Püschel mit dem Internisten und Fachmann für Pneumologie und Weiterbildung in internistischer Intensivmedizin, Professor Klaus Kluge, der seit 2009 die Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) leitet, erforschten mehrere Arbeitsgruppen wichtige Zusammenhänge bei Leichen von COVID-19-Patienten. Das Ergebnis war, dass die Todesfälle nicht ursächlich durch eine Pneumonie (Lungenentzündung) mit der Folge einer Störung des Gasaustausches, aufgrund der Virusinfektion bedingt waren, sondern ein Herzversagen. Dieses sei durch eine weitgehende Verlegung der Lungenstrombah n (der Teil des Blutkreislaufs, der das Blut vom Herzen zur Lunge und zurückbringt.), in Folge von Lungenembolien (Blutgerinnsel in der Lunge). Das SARS-CoV-2-Virus würde eine Aktivierung der Hämostase (des Gerinnungssystems) in den Blutgefäßen mit Anheftung an das Endothel in den Organen bewirken. Daher solle als ergänzende Therapie eine höher dosierte Thromboseprophylaxe mit Heparin . angewendet werden.
Speicherung von DNA-Codes
Klaus Püschel begrüßte die schnelle und bessere Aufklärung von Verbrechen. Dazu sollten von jedem Neugeborenen, Erwachsenen, Touristen und Flüchtlingen Genproben entnommen werden . Der Hamburger Datenschutzbeauftragte kritisierte dieses Vorhaben als massiven Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und die Menschenwürde, der nicht mit der Unschuldsvermutung oder dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sei.
medizinische Altersschätzungen von Flüchtlingen
Klaus Püschel trat von Beginn der Krise (2015) bis mindestens bis 2018 für eine bundesweite medizinische Altersschätzung von minderjährigen Flüchtlingen ohne Ausweispapiere ein und praktizierte diese auch am Universitäts-Klinikum in Hamburg-Eppendorf (UKE). Die Bundesärztekammer sprach sich jedoch von Beginn an dagegen aus.
Brechtmittelzwang (bis ca. 2006)
Klaus Püschel unterstützte die Zwangszuführung von Brechmitteln zwecks Beweissicherung bei Ermittlungen zu Drogenstraftatbeständen. Nachdem Tode mehrerer Verdächtiger erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies als eine „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“, die gegen das Folterverbot gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß.
Mitwirkung bei öffentlich bekannten Fällen
2020 | Untersuchung des Störtebecker-Schädels |
2015 | Obduktion des Reemtsma-Entführers Wolfgang Koszics |
2010-2011 | Gutachter im Fall Jörg Kachelmann |
ab 2005 | Untersuchungen archäologischer Moorleichenfunde |
1989 | Mitarbeit bei Ermittlungen zu den Göhrde-Morden |
1987 | Obduktion von Uwe Barschel (Youtube) |
berufliche Laufbahn
10/2020 | Ruhestand, Seniorprofessor |
2013 | Mitglied der Leopoldina |
1991-09/2020 | Direktor des Instituts für Rechtsmedizin |
(UKE, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) | |
1989-1991 | Lehrstuhl für Rechtsmedizin (Universität Essen) |
1985 | Professor für Rechtsmedizin |
1983 | Habilitation |
1978 | Institut für Rechtsmedizin |
(UKE, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) | |
1977 | Promotion |
1970-1976 | Medizinstudium (Medizinische Hochschule Hannover |